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Genehmigung & Ansuchen für Brunnenbohren und Brunnenbau

Für Brunnenbohren und Brunnenbau sind in Österreich oft eine Genehmigung und ein Ansuchen erforderlich. Die Vorgaben richten sich nach dem Wasserrechtsgesetz und hängen von der Nutzung ab. Ein korrekt eingereichtes Ansuchen sichert die rechtliche Grundlage für Ihr Projekt.

Das Wasserrechtsgesetz bestimmt, wann eine Genehmigung für Brunnenbohren oder Brunnenbau nötig ist. Private Projekte können genehmigungsfrei sein, während größere Vorhaben ein detailliertes Ansuchen erfordern, das wichtige Informationen wie Standort und Wassermenge umfasst.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über das Brunnen bohren wissen müssen. Wir erklären den Ablauf, die Technik, die Vorteile und die rechtlichen Voraussetzungen, damit Sie bestens informiert sind.

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In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über das Brunnen bohren wissen müssen. Wir erklären den Ablauf, die Technik, die Vorteile und die rechtlichen Voraussetzungen, damit Sie bestens informiert sind.

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Brunnenbohren und Brunnenbau

Ansuchen und Genehmigung in Österreich

Das Wasserrechtsgesetz in Österreich regelt klar, wann eine Genehmigung für Brunnenbohren oder Brunnenbau erforderlich ist. Während kleinere Vorhaben, wie Brunnen für den Haus- und Wirtschaftsbedarf, häufig genehmigungsfrei sind, benötigen größere Projekte ein sorgfältig ausgearbeitetes Ansuchen. Dazu gehören Tiefbrunnen, artesische Brunnen sowie Wasserentnahmen für landwirtschaftliche Bewässerung und industrielle Zwecke.

Wann ist ein Ansuchen erforderlich?

Ein Ansuchen wird immer dann notwendig, wenn die Entnahme von Grundwasser über den Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgeht, die Förderung maschinell erfolgt oder das Vorhaben Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt hat. Das Ansuchen muss bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde eingereicht werden.

Welche Informationen enthält ein Ansuchen?

Ein korrektes Ansuchen umfasst wichtige Details wie:

  • Standort des geplanten Brunnens
  • Geplante Entnahmemenge und Nutzung des Wassers
  • Technische Details zum Brunnenbau (z. B. Tiefe, Bauweise)
  • Potenzielle Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke

Diese Angaben helfen der Behörde, die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu bewerten und die Genehmigung zu erteilen.

Unser Service für Ihr Ansuchen

Die Einreichung eines Ansuchens kann kompliziert sein, insbesondere bei größeren Brunnenprojekten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihr Projekt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit unserer Expertise wird Ihr Ansuchen korrekt eingereicht und Ihr Brunnenbohrprojekt rechtlich abgesichert umgesetzt.

Ein genehmigtes Ansuchen ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch eine wichtige Absicherung für die langfristige und nachhaltige Nutzung Ihrer unabhängigen Wasserversorgung.

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Das österreichische Wasserrechtsgesetz

Das österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) regelt die Nutzung von Wasserressourcen und schützt das Grundwasser vor Übernutzung und Verunreinigung. Es definiert klar, wann eine Genehmigung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Wasser nachhaltig zu nutzen. Dabei steht der Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse, privater Nutzung und Umweltschutz im Vordergrund.

Auszug § 10 Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F. zur Benutzung des Grundwassers

Auf § 10 Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F. zur Benutzung des Grundwassers wird ausdrücklich verwiesen; dieser lautet wie folgt:

(1) Der Grundeigentümer bedarf zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht.

(2) In allen anderen Fällen ist zur Erschließung oder Benutzung des Grundwassers und zu den damit im Zusammenhang stehenden Eingriffen in den Grundwasserhaushalt sowie zur Errichtung oder Änderung der hiefür dienenden Anlagen die Bewilligung der Wasserrechtsbehörde erforderlich.

(3) Artesische Brunnen bedürfen jedenfalls der Bewilligung nach Abs. 2.

(4) Wird durch eine Grundwasserbenutzung nach Abs. 1 der Grundwasserstand in einem solchen Maß verändert, daß rechtmäßig geübte Nutzungen des Grundwassers wesentlich beeinträchtigt werden, so hat die Wasserrechtsbehörde auf Antrag eine Regelung nach Rücksicht der Billigkeit so zu treffen, daß der Bedarf aller in Betracht kommenden Grundeigentümer bei wirtschaftlicher Wasserbenutzung möglichste Deckung findet. Ein solcher Bescheid verliert seine bindende Kraft, wenn sich die Parteien in anderer Weise einigen oder wenn sich die maßgebenden Verhältnisse wesentlich ändern.

Für eine detaillierte Regelung der rechtlichen Vorgaben wird ausdrücklich auf § 10 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.g.F. zur Benutzung des Grundwassers verwiesen. Dieser Abschnitt enthält die wesentlichen Bestimmungen zu genehmigungsfreien und bewilligungspflichtigen Brunnenprojekten. Sie können den vollständigen Gesetzestext hier einsehenier der Link: Österreichisches Wasserrechtsgesetz 1959

RAUS RAUS BANNER FEHLT DARÜBER

Nach der Festlegung des Bohransatzpunktes zum Beispiel durch einen Wünschelrutengeher und der Lage der Brunnenbohrung werden die Bohranlage sowie der Kompressor und das Bohrwerkzeug aufgestellt und auf den Bohransatzpunkt eingestellt. Nach der erfolgreichen Einstellung wird ein Standrohr gesetzt.

RAUS RAUSer Bohrhammer, dessen Krone mit industriellen Diamanten besetzt ist, wird nun in das Bohrloch eingeführt. Abhängig von der Bodenbeschaffenheit werden verschiedene Kronen verwendet. Im Anschluss an die Verschraubung wird der Kompressor, der durch einen Kompressorschlauch mit der Bohrmaschine verbunden ist, betätigt.

An diesem Punkt werden das Gestänge und das Standrohr gedreht und die Druckluftzufuhr auf den Grund des Bohrlochs geleitet. Diese Bohrköpfe verfügen über Spülungsöffnungen zur Aufnahme der Druckluft.

Das Bohrgut wird im Zwischenraum des Standrohres und des Bohrgestänges an die Oberfläche befördert. Gleichzeitig wird mit dem Hammer auf dem Bohrgestänge und des Standrohres mit einem hydraulischen Drehtisch oder Doppelkopf gebohrt, bis das Ende des Rohres und des Bohrgestänges erreicht sind. Jetzt wird das Bohrgestänge abgeschraubt und ein neues Gestänge und ein neues Rohr aufgesetzt. Diese Prozedur wird wiederholt, bis die endgültige Tiefe erreicht ist. Während des laufenden Bohrprozesses werden die unterschiedlichen Bodenschichten und die Lage der wasserführenden Schicht festgestellt und aufgezeichnet. An dieser Stelle wird dann das Filterrohr eingebaut. 

Hat der Brunnenbauer die endgültig gewünschte Tiefe erreicht, wird das Bohrgestänge entfernt. Danach wird das Bohrloch mit speziellen Brunnenrohren und Brunnenfilterrohren mit Abstandhalter an der Außenseite ausgebaut. Sind diese installiert, wird der Zwischenraum zwischen Bohrloch und Brunnenrohren mit Quarkies verkiest, um ein Versanden des Brunnens zu verhindern. Die Korngröße wird vom Brunnenmeister bestimmt und richtet sich nach dem jeweils angetroffenen Bodenmaterial und den eingebauten Brunnenfilterrohren.

Danach wird eine Brunnenentwicklung durchgeführt. Bei dieser wird von der Brunnenbohrfirma eine Unterwasserpumpe im Sumpfrohr des Brunnen eingebaut bzw. Installiert und der Brunnen wird entsandet. Danach führt man je nach Anforderung einen Pumpversuch mit einer oder mehreren Stufen durch.

Die Förderleistung eines Brunnens, der mit dieser Methode installiert wird, ist abhängig vom Bodenmaterial und der Mächtigkeit der wasserführenden Schicht.

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Professionelle Unterstützung für das Ansuchen

Die Einreichung eines Ansuchens und die Beantragung einer Genehmigung können herausfordernd sein, besonders bei umfangreichen Projekten wie Brunnenbohren oder Brunnenbau. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und stellen sicher, dass Ihr Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein genehmigtes Ansuchen bietet rechtliche Sicherheit und schafft die Grundlage für die nachhaltige Nutzung Ihrer eigenen Wasserversorgung.

Ansuchen für Genehmigung in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Wien und Burgenland

Mit unserer Brunnenbohrfirma stehen wir Ihnen bei der Genehmigungen und Ansuchen für Brunnenbohren und Brunnenbau zur Seite. Egal, ob Sie einen privaten Brunnen, einen landwirtschaftlichen Bewässerungsbrunnen oder ein größeres Projekt planen – wir bieten Ihnen Unterstützung in nahezu ganz Österreich.

Unser Team begleitet Sie von der Planung bis zur Einreichung des Ansuchens und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Wir sind österreichweit tätig und stehen Ihnen in folgenden Bundesländern zur Verfügung:

  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Burgenland
  • Steiermark
  • Kärnten
  • Salzburg
  • Tirol
  • Wien

Ob für private, gewerbliche oder landwirtschaftliche Anwendungen – mit uns als Partner setzen Sie Ihr Brunnenprojekt sicher und effizient um.

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Häufig gestellte Fragen zum Brunnenbau

Beim Brunnenbau, Brunnenbohren und der Planung einer Brunnenbohrung gibt es oft Fragen zu Genehmigungen, Kosten und der Wahl des richtigen Brunnentyps. Themen wie Bohrbrunnen, die Anforderungen an einen Brunnenbauer oder Brunnenbohrer und rechtliche Vorgaben spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir sorgen dafür, dass Sie bestens informiert sind und Ihr Brunnenprojekt reibungslos umsetzen können.

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So entsteht ein Brunnen

Vom Bohrstart bis zum eigenen Wasser: Schauen Sie uns über die Schulter und erleben Sie, wie ein Brunnen entsteht – von der Vorbereitung des Bohrplatzes bis zum ersten Wasserfund.

Brunnenmeister Dietmar Stuck Jun. bringt über 20 Jahre Erfahrung im Brunnenbau mit. Als Meisterfachbetrieb setzen wir Brunnenprojekte in ganz Österreich präzise und zuverlässig um und sorgen für eine nachhaltige Wasserversorgung.

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BRUNNENBAU

Im Brunnenbau bieten wir Ihnen nachhaltige und effiziente Lösungen, von der Planung bis zur Ausführung Ihrer Wasserversorgung.

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BRUNNEN BOHREN

Wir bohren Ihren Brunnen präzise und zuverlässig mit Wasserfundgarantie für eine unabhängige Wasserversorgung.

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GENEHMIGUNG

Erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt werden müssen, bevor Sie mit Ihrem Brunnenprojekt beginnen können.

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Als Brunnenbohrunternehmen realisieren wir zuverlässige Bohrungen für Haus, Landwirtschaft und Gewerbe – präzise, nachhaltig und standortgerecht.

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